Praxis und Schule (PuSch)

Die Maßnahme PuSch ermöglicht eine berufliche Orientierung sowie die Möglichkeit einen Hauptschulabschluss zu erwerben.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die abgebenden Schulen.

Diese verwenden bitte die Bewerbungsformulare aus der Rundverfügung des Staatlichen Schulamts Frankfurt, ergänzt durch:

Aufnahmekriterien:

  • Die Jugendlichen sind bei Beginn der Beschulung mindestens 16 und unter 19 Jahre alt.
  • Die Jugendlichen haben die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Schulbesuchsjahre).
  • Die Jugendlichen verfügen über ein ausreichendes Sprachniveau, um in einem Jahr einen (Hauptschul-) Abschluss erwerben zu können (Empfehlung B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen).

Weiterführende Informationen zu Praxis und Schule_2019