Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA)

Ziel der BÜA ist die Unterstützung und Begleitung beim Übergang in die Ausbildung.

Am Ende des ersten Jahres können Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss erwerben. Am Ende des zweiten Jahres kann ein dem mittleren Abschluss gleichwertiger Abschluss erreicht werden.

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die abgebenden Schulen. Diese verwenden bitte die Bewerbungsformulare aus der Rundverfügung des Staatlichen Schulamts Frankfurt.

Aufnahmekriterien:

  • Die Jugendlichen sind bei Beginn der Beschulung mindestens 16 und unter 18 Jahre alt.
  • Die Jugendlichen haben die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt (10 Schulbesuchsjahre).
  • Die Jugendlichen verfügen über ein ausreichendes Sprachniveau (Empfehlung B 1)

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